9. Wer soll ein Inland AIS Gerät mitführen?

Wie vorstehend dargestellt, gibt es verschiedene Arten von AIS-Geräten. Für die Verwendung an Bord kann man zwischen “Class A”-Geräten, “Class B”-Geräten und Inland AIS Geräten unterscheiden.

Binnenschiff e, die Handelszwecken dienen, sollen auf Class A basierende Inland AIS Geräte mitführen; dabei sind die im jeweiligen Land geltenden Regelungen bezüglich der Ausrüs-tungspflicht zu beachten. Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb, die üblicherweise in einem Schlepp- oder einem Schubverband fahren, benötigen keine eigenen Inland AIS Geräte an Bord bzw. diese dürfen in der Regel nicht aktiviert sein. Die AIS-Informationen eines Verbandes werden durch das Schlepp- oder Schubschiff gesendet, wobei die jeweils aktuellen Abmessungen des Verbandes zugrundegelegt werden. Bei einem Schleppverband mit zwei oder mehr Schiffen mit eigenem Antrieb soll jedes Schiff seine Eigendaten absetzen, insbesondere seine eigenen Abmessungen sowie den zutreffenden ERI-Fahrzeug- beziehungsweise Verbandstyp.

Seeschiff e führen (als Pflichtausrüstung) “Class A”-Geräte mit. Inland AIS Geräte sind “Class A”-Geräten nahezu gleichwertig. Der Unterschied besteht darin, dass Inland AIS Geräte einige zusätzliche binnenschifffahrtsspezifische Angaben übermitteln, zum Beispiel die ENI-Nummer, ob die blaue Tafel gesetzt ist, die Anzahl der blauen Kegel, und so weiter. Binnenschiffe können alle AIS-Informationen von Seeschiffen einsehen. Seeschiffe können alle “standardmäßigen” AIS-Angaben von allen Binnenschiffen einsehen; die binnenschifffahrtsspezifischen Angaben werden jedoch nicht gezeigt. In Seehäfen und in den Mündungstrichtern von Flüssen kann ein gemischter Verkehr von Fahrzeugen mit “Class A”-Geräten und solchen mit Inland AIS Geräten erwartet werden.

Für Sportboote sind “Class B”-Geräte in allen Revieren zugelassen. Diese haben nicht den kompletten Funktionsumfang von “Class A”-Geräten oder Inland AIS Geräten; die wichtigsten Meldungsparameter wie Position und Schiffsname werden jedoch von allen “Class A”- und Inland AIS-Geräten empfangen. “Class B”-Geräte sind auf Seeschiff en sowie auf Handelszwecken dienenden Binnenschiffen, wie im vorliegenden Kapitel beschrieben, nicht zugelassen. Werden AIS-Symbole auf einem ECDIS Gerät oder einem Radargerät angezeigt, ist der Unterschied zwischen den beschriebenen bordseitigen AIS-Gerätetypen nicht immer sichtbar (weil dasselbe Symbol verwendet wird).